Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (Material) von Geraldine Friedrich. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Journalistin. Es wird vorübergehend zur Ausübung der vereinbarten Rechte und der vereinbarten Nutzungsarten überlassen. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (=Kunden) gelten nur, wenn sie schriftlich (Email gilt als Schriftform) bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.

Honorar

Die Höhe des Honorars richtet sich nach Aufwand sowie Art und Umfang der Nutzung. Sie wird vorher vereinbart. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Umsatzsteuer. Honorare sind sogleich nach Lieferung zur Zahlung fällig. Soweit in Rechnungen eine Zahlungsfrist genannt ist, tritt bei Fristüberschreitung ohne weitere Mahnung Verzug ein. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung ohne Abzug, die Kosten der Überweisung trägt der Auftraggeber.

 

Wichtig: Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, ist das Honorar zu 100 Prozent fällig. Das gilt insbesondere auch, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Leistung  nach Beginn der Arbeiten durch Geraldine Friedrich storniert. Ist ein Stundenhonorar vereinbart, muss der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Stunden bezahlen. Auf Wunsch (bitte bei Auftragserteilung mitteilen) führt Geraldine Friedrich eine Excel-Tabelle mit Datum und erbrachten Stunden.

Leistung

Geraldine Friedrich liefert Text- und Bilddateien an den Auftraggeber in elektronischer Form - und zwar per Email und per Wetransfer. Standardmäßig handelt es sich - soweit nichts anderes vereinbart wurde - bei Texten um Word-Dateien und bei Fotos um das Format "jpg". Äußert sich der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung nicht schriftlich (Email gilt als Schriftform), gilt das gelieferte Material als angenommen. Für umfangreiche Änderungswünsche, die danach eintreffen, fällt ein separates Honorar an. Dies gilt auch dann, wenn eine oder mehrere vereinbarte Korrekturschleifen innerhalb der 14-Tage-Frist seitens des Auftraggebers nicht wahrgenommen wurden.

Liefertermin

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich schriftlich vereinbarte Liefertermine ("Deadlines") einzuhalten. Bei Aufträgen, die mehrere Texte umfassen und mit einer Frist von weniger als 14 Tagen bestellt werden, kann es dennoch kurzfristig zu Verzögerungen kommen. Die Auftragnehmerin wird dies dem Auftraggeber so schnell wie möglich mitteilen. Generell hat eine verspätete Lieferung keine Auswirkung auf das vereinbarte Honorar.

Leistungsort

Standardmäßig erbringt die Auftragnehmerin ihre Leistungen im eigenen Büro.

Nennung als Referenz

Die Auftragnehmerin darf ihre erbrachte Leistungen als Referenz auf ihrer Website nennen und entsprechend verlinken. Im Einzelfall kann die Nennung auch explizit schriftlich ausgeschlossen werden.

Haftung

Der Auftraggeber ist bei Publikation der Texte der Auftragnehmerin verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes. Ihm obliegt die Aufgabe vor Druck bzw. bevor der Text online geht, die Texte der Auftragnehmerin gegenzulesen und auf juristische Korrektheit zu überprüfen. Er erteilt das „gut zum Druck“ (= Go-Live-Freigabe). Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.

Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich über interne Vorgänge Stillschweigen zu bewahren.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lörrach in Deutschland